Hotelordnung

HOTELORDNUNG

   
• Ein Hotelzimmer wird für Tag und Nacht vermietet. Bei der Standardmiete steht das Zimmer am Ankunftstag ab 14.00 Uhr und am Abreisetag bis 10.00 Uhr zur Verfügung. Ein Hoteltag dauert ab 06.00 am Ankunftstag bis18.00 Uhr des gleichen Tages.    

• Das Hotel ist verpflichtet, jeden Gast anzumelden. Deswegen werden die Gäste gebeten, ihren Identitätsausweis vorzulegen. Der Identitätsausweis bleibt an der Rezeption bis zum Zeitpunkt der Abrechnung, sonst wird die Gebühr für den Aufenthalt im Hotel vor dem Beginn des Aufenthalts erhoben.    

• Sollte der Hotelgast auf den Aufenthalt während dessen Dauer verzichten, wird die Gebühr für den Aufenthalt vom Hotel nicht zurückgegeben.    

• Sofern der Hotelgast keine Dauer seines Aufenthalts angibt, wird angenommen, dass es ein Tag und eine Nacht wird.    
• Der Wunsch der Verlängerung der Aufenthaltsdauer hat der Hotelgast an der Rezeption bis 09.00 Uhr an dem Tag, an dem die Standardmiete des Zimmers abläuft, anzumelden. Im Falle eines Hoteltags soll die Anmeldung der Verlängerung bis 17.00 Uhr erfolgen. Der Wunsch der Verlängerung wird vom Hotel je nach Möglichkeit erfüllt.    

• Das Nichtverlassen des Zimmers bis 10.00 Uhr bzw. entsprechend bis 18.00 Uhr gilt als Verlängerung des Aufenthalts. Verlässt der Hotelgast das Zimmer bis 12.00 Uhr bzw. entsprechend bis 20.00 Uhr wird zusätzlich die halbe Gebühr für die Standardmiete bzw. für den Hoteltag berechnet.    

• An der Rezeption wird nur eine Zimmerkarte herausgegeben. Beim Verlust der Zimmerkarte wird die Gebühr in Höhe von 50 Zl. berechnet.    

• Der Hotelgast darf das Zimmer den Dritten nicht übergeben, auch in der Dauer der Miete.    

• Die im Hotel nicht angemeldeten Personen dürfen im Zimmer und im Hotel nicht verbleiben.    

• Das Hotel darf dem Gast die Unterkunft verweigern, sofern er bei seinem letzten Besuch die Hotelordnung grob verletzt hat, einen Schaden an dem Vermögen des Hotels oder der Gäste, bzw. einen Personenschaden den Gästen, Hotelmitarbeiter bzw. sonstigen im Hotel befindlichen Personen zugefügt hat, oder auch die Ruhe des Hotels gestört hat.    

• Das Hotel erbringt seine Dienstleistungen gemäß seiner Klasse. Bei Einwendungen gegen die Qualität der Dienstleistungen wird der Gast gebeten, diese an der Rezeption anzumelden.    

• Das Hotel haftet nicht für Verlust oder Beschädigung von Geld, Wertpapieren, Kostbarkeiten und sonstigen Wertgegenständen oder Gegenständen, die einen wissenschaftlichen bzw. künstlerischen Wert haben, sofern sie nicht in Verwahrung an der Rezeption nicht gegeben werden.    

• Das Hotel trägt keine Haftung für Beschädigung bzw. Verlust eines Wagens oder eines anderen Kraftfahrzeugs, das dem Hotelgast gehört. Der Parkplatz wird nicht überwacht.    

• Im Hotel ist in den Ruhezeiten von 22.00 bis 6.00Uhr zu beachten.    

• In Hinsicht auf den Brandschutz wird die Verwendung von Tauchsiedern, Bügeleisen und sonstigen Elektrogeräten, die keine Zimmerausstattung sind, in den Hotelzimmern verboten. Das gilt nicht für Ladegeräte und Netzgeräte für Rundfunk- und Fernsehapparate sowie Computer.    

• Im ganzen Hotel ist der Rauchverbot zu beachten.    

• Der Hotelgast trägt volle materielle Haftung für sämtlicher Art Beschädigungen der Gegenstände, Ausrüstung und technischen Geräte des Hotels, die von ihm bzw. ihn besuchenden Personen zu verantworten sind.    

• Im Falle der Verletzung der Bestimmungen der vorliegenden Hotelordnung kann das Hotel weitere Erbringung von Dienstleistungen der Person, welche die Bestimmungen verletzt, verweigern. Diese Person wird dann verpflichtet, den Forderungen des Hotels nachzukommen, insbesondere die Kosten der zugefügten Schäden zu decken und das Hotel zu verlassen.    
Die im Hotelzimmer von dem Hotelgast gelassenen Gegenstände des persönlichen Bedarfs werden auf seine Kosten an die von ihm angegebene Adresse geschickt. Bei fehlender Verfügung verwahrt das Hotel die Gegenstände für drei Monate und dann übergibt diese für karitative Zwecke oder für Gemeinnutzung.